Datenschutzerklärung für den NOTARIUS-Connector (MCP) für KI-Assistenten. Für die Nutzung unserer Website gilt die allgemeine Datenschutzerklärung.
1) Verantwortlicher und Kontakt
1.1 Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist Potsdam Legal Tech GmbH, Herderstr. 1, 14482 Potsdam, Deutschland, Tel.: +49 (0) 331 70 47 12 58, E-Mail: support@notarius.legal.
1.2 Der Verantwortliche hat einen Datenschutzbeauftragten bestellt, dieser ist wie folgt zu erreichen: Johannes Habermann, c/o Potsdam Legal Tech GmbH, Herderstr. 1, 14482 Potsdam, +49 (0) 331 70 47 12 58, datenschutz@potsdamlegal.tech.
1.3 Der Connector ist eine Schnittstelle zum NOTARIUS-Dienst. Die eigentliche Verarbeitung der Aktendaten findet in den NOTARIUS-Systemen statt; die unter 1.1 genannte Stelle bleibt dafür verantwortlich, im Verhältnis zum Notariat als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO.
2) Was der Connector ist
NOTARIUS wird zusätzlich als Connector für KI-Assistenten bereitgestellt, die das Model Context Protocol (MCP) unterstützen — insbesondere Claude von Anthropic. Nach dem Verbinden kann der Assistent auf Ihre Veranlassung hin Daten aus NOTARIUS abrufen und, sofern Sie das beim Verbinden freigegeben haben, auch Daten anlegen oder ändern.
a) Anmeldung und Sitzung
Die Anmeldung erfolgt über unseren Anmeldedienst (Keycloak) im Browser, gegebenenfalls mit zweitem Faktor. Der KI-Assistent erhält dabei nicht Ihre Zugangsdaten, sondern ein eigenes, befristetes Sitzungsmerkmal. Zu dieser Sitzung speichern wir: Ihre Benutzerkennung, das ausgewählte Notariat, den freigegebenen Umfang (nur lesen bzw. lesen und bearbeiten), den Namen des verbundenen Assistenten, Zeitpunkt der letzten Nutzung nebst technischer Herkunftsangabe sowie die Gültigkeitsdauer. Das Merkmal selbst wird ausschließlich als Prüfsumme gespeichert, nicht im Klartext. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
Sie sehen Ihre Verbindungen in NOTARIUS unter Profil → Verbundene KI-Assistenten und können sie dort jederzeit trennen. Eine getrennte Verbindung ist sofort wirkungslos. Ohne Nutzung läuft eine Verbindung von selbst ab.
b) Inhalte aus dem Notariat
Über den Connector rufen Sie Akten, Beteiligte, Dokumente, Textbausteine, Aufgaben und weitere Inhalte Ihres Notariats ab. Diese Inhalte können personenbezogene Daten von Beteiligten enthalten. Sie werden zwischen dem NOTARIUS-Dienst und dem von Ihnen genutzten KI-Assistenten übertragen und dort nach Maßgabe des mit Ihrem Notariat geschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrags verarbeitet. Der Zugriff ist auf das beim Verbinden gewählte Notariat begrenzt und hat höchstens die Rechte, die Ihr eigenes Benutzerkonto hat. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. f DSGVO.
c) Weitergabe an den Anbieter des KI-Assistenten
Der KI-Assistent wird nicht von uns betrieben. Was Sie im Gespräch abrufen, verlässt damit den NOTARIUS-Dienst und wird beim Anbieter des Assistenten verarbeitet — bei Nutzung von Claude also durch Anthropic. Für diese Verarbeitung ist der jeweilige Anbieter beziehungsweise Ihr Notariat als dessen Vertragspartner verantwortlich; es gelten die Bestimmungen dieses Anbieters.
Das ist die wesentliche Entscheidung bei diesem Werkzeug. Wir empfehlen Notariaten, vor dem Einsatz zu prüfen, ob mit dem Anbieter des Assistenten eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung besteht und welche Zusagen dieser zu Speicherung und Modelltraining macht. Wir übermitteln von uns aus keine Daten an diese Anbieter; die Übermittlung erfolgt ausschließlich durch Ihre Abrufe im Gespräch.
d) Protokollierung und Fehlerdiagnose
Zugriffe über den Connector werden technisch protokolliert (Zeitpunkt, aufgerufener Verarbeitungsschritt, Antwortstatus, Benutzerkennung, Notariat). Inhalte der abgerufenen Akten werden dabei nicht protokolliert. Die Protokolle dienen dem sicheren Betrieb und der Fehlersuche; Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
e) Ihre Verantwortung als Notariat
Ob, wofür und mit welchen Inhalten Sie einen KI-Assistenten einsetzen, entscheiden Sie. Wir stellen die Schnittstelle bereit; welche Akteninhalte darüber abgerufen werden, bestimmen allein Ihre Eingaben im Gespräch. Der Connector ruft von sich aus nichts ab und übermittelt von sich aus nichts.
Für Notarinnen und Notare ist dabei nicht allein das Datenschutzrecht maßgeblich, sondern vor allem die Verschwiegenheitspflicht (§ 18 BNotO, § 203 StGB). Wer einem Anbieter Zugang zu Geheimnissen verschafft, macht ihn zur mitwirkenden Person. § 203 Abs. 3 und 4 StGB verlangt dafür insbesondere:
- dass die Einbeziehung für die ordnungsgemäße Berufsausübung erforderlich ist,
- dass der Anbieter in Textform zur Verschwiegenheit verpflichtet und auf die Strafbarkeit einer Verletzung hingewiesen wurde — ebenso die von ihm eingeschalteten weiteren Stellen,
- dass der Anbieter sorgfältig ausgewählt und überwacht wird.
Diese Prüfung können wir Ihnen nicht abnehmen. Sie betrifft Ihr Verhältnis zum Anbieter des Assistenten, nicht Ihr Verhältnis zu uns. Prüfen Sie deshalb vor dem Einsatz, ob mit diesem Anbieter eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung und eine Verpflichtung nach § 203 StGB besteht und welche Zusagen er zu Speicherung und Modelltraining macht.
f) Ort der Verarbeitung beim Anbieter des Assistenten
NOTARIUS selbst wird ausschließlich in Deutschland betrieben (siehe Ziffer 5). Der Anbieter des von Ihnen genutzten Assistenten kann jedoch außerhalb der Europäischen Union verarbeiten.
Für Anthropic, den Anbieter von Claude, besteht nach unserem Kenntnisstand (Stand August 2026) eine Zertifizierung nach dem EU-U.S. Data Privacy Framework; eine Übermittlung in die Vereinigten Staaten lässt sich damit auf einen Angemessenheitsbeschluss nach Art. 45 DSGVO stützen. Diese Grundlage ist Gegenstand eines noch nicht abgeschlossenen Verfahrens vor dem Gerichtshof der Europäischen Union — ihr Fortbestand ist also nicht garantiert. Wir empfehlen, den aktuellen Stand vor dem Einsatz und danach in angemessenen Abständen zu prüfen; eine Zusicherung hierzu können wir nicht geben, weil es sich um einen Anbieter handelt, der nicht in unserem Auftrag tätig wird.
3) Speicherdauer
Die Sitzungsangaben nach Ziffer 2 a) werden gelöscht, wenn die Verbindung getrennt wird oder abgelaufen ist. Betriebsprotokolle nach Ziffer 2 d) werden nach 30 Tagen gelöscht, soweit sie nicht zur Aufklärung eines konkreten Sicherheitsvorfalls weiter benötigt werden. Für die Inhalte Ihres Notariats gelten die im Auftragsverarbeitungsvertrag vereinbarten Fristen; sie werden durch den Connector nicht verändert.
4) Ihre Rechte
Ihnen stehen die Rechte auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20) und Widerspruch (Art. 21) zu sowie das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. Wenden Sie sich dafür an die unter Ziffer 1 genannten Kontaktdaten. Sind Sie Beteiligter eines notariellen Vorgangs, richten Sie Ihr Anliegen bitte an das jeweilige Notariat als Verantwortlichen.
5) Eingesetzte Unterauftragsverarbeiter
Für den Betrieb des Connectors setzt der Anbieter folgende Unterauftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO ein:
| Unterauftragsverarbeiter | Sitz | Zweck / Leistung | Ort der Verarbeitung |
|---|---|---|---|
| STACKIT GmbH & Co. KG | Stiftsbergstraße 1, 74172 Neckarsulm, Deutschland | Hosting der Software „Notarius” einschließlich des Connectors (Anwendungs- und API-Server, Produktivdatenbanken, Objektspeicher) | Deutschland (EU) |
Der Anbieter des von Ihnen genutzten KI-Assistenten ist kein Unterauftragsverarbeiter von uns, sondern Vertragspartner Ihres Notariats — siehe Ziffer 2 c).
Stand: 22. August 2026. Beabsichtigte Änderungen werden den Auftraggebern (Verantwortlichen) gemäß Art. 28 Abs. 2 DSGVO vorab angezeigt.
